1.1 Die Auftragnehmerin Silke Stubenrauch, handelnd unter „Perspektiv-Wende“, erbringt im vereinbarten Rahmen für den Auftraggeber Beratungsleistungen.
1.2 Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich als Dienst. Die Auftragnehmerin schuldet über die Erbringung der Leistungen an sich hinaus keinen Erfolg.
1.3 Die Auftragnehmerin ist bei der Wahl der Personen/Subunternehmer, die sie zur Leistungserbringung einsetzt, frei. Sofern sich die Vertragsparteien auf den Einsatz spezieller Personen geeinigt haben, ergeben sich diese aus dem Angebot (Leistungsbeschreibung).
1.4 Die Auftragnehmerin trägt dafür Sorge, dass sämtliche Anforderungen des Vertrags auf den von der eingesetzten Person auszuführenden Teil Anwendung finden und Bestandteil des Vertrags werden, den die Auftragnehmerin mit der jeweiligen Person / Subunternehmer abschließt. Dies gilt insbesondere für die Vertraulichkeitsvereinbarung gemäß Ziff. 4.
1.5 Die von der Auftragnehmerin eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Die Vertragsparteien werden durch organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Personen der Auftragnehmerin ausschließlich dessen Direktionsrecht und Disziplinargewalt unterstehen. Dies gilt insbesondere, soweit von der Auftragnehmerin eingesetzte Personen die Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbringen. Es erfolgt keine Eingliederung der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen in die Organisation des Auftraggebers.
1.6. Kann die Auftragnehmerin wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihm nicht verschuldeten Verhinderung die Leistung nicht zu den vereinbarten Terminen erbringen, so ist sie verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Beide Parteien werden das weitere Vorgehen gemeinsam regeln. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
1.7. Die Auftragnehmerin räumt Auftraggeber das nicht ausschließliche, jedoch inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen von der Auftragnehmerin im Rahmen dieses Vertrages gefertigten schutzfähigen Inhalten ein.
1.8 Schutzrechte Dritter: Die Auftragnehmerin gewährleistet, dass gewerbliche Schutzrechte oder Persönlichkeits-/Bildnisrechte Dritter, z.B. am Vertragsgegenstand, nicht bestehen und/oder verletzt werden.
2.1 Der Auftraggeber wird der Auftragnehmerin alle bei ihm vorhandenen und für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig initiativ zur Verfügung stellen sowie dafür Sorge tragen, dass auf Seiten des Auftraggebers in ausreichender Anzahl geeignete Ansprechpersonen mit dem erforderlichen Fachwissen zur Verfügung stehen. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist die Auftragnehmerin nicht zur Überprüfung der ihm vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen und Informationen hinsichtlich Vollständigkeit und Korrektheit verpflichtet.
2.2 Die vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen stellen eine echte vertragliche Nebenpflicht gegenüber der Auftragnehmerin dar. Erbringt der Auftraggeber die von ihm zu erbringenden Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß und hat dies Auswirkungen auf die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen, so kann die Auftragnehmerin – unbeschadet weitergehender Rechte – eine entsprechende angemessene Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen (bspw. Änderungen des Zeitplans und der Vergütung) verlangen. Sofern der Auftragnehmerin durch nicht vertragsgemäße Erbringung der Leistungen des Auftraggebers ein Mehraufwand entsteht, kann sie dem Auftraggeber diesen Mehraufwand unter Anwendung der vereinbarten Personentagessätze gesondert in Rechnung stellen.
2.3 Terminverschiebungen sind grundsätzlich möglich. Bei kurzfristiger Terminverschiebung bzw. Absage durch den Auftraggeber – später als 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung – wird eine Entschädigung für entgangene Aufträge in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
3.1 Der Auftraggeber vergütet die Leistungen nach Aufwand unter Zugrundelegung der im Angebot vereinbarten Personentagessätze zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Leistungen, die über im Angebot vereinbarten, hinaus gehen, sind gesondert zu vergüten.
3.3 Nebenkosten (Reise- und Übernachtungskosten, Spesen, Kosten für Material und Ausrüstung) werden pauschal mit 15% der Leistungssumme veranschlagt.
4.1 Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen, einschließlich dieses Vertrags, die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen bzw. ihrer Natur ergibt. Vertrauliche Informationen sind insbesondere technische, geschäftliche und sonstige Informationen, beispielsweise Informationen in Bezug auf Technologien, Produkte, Dienstleistungen, Preise, Kunden, Mitarbeiter, Strategien.
4.2 Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die
4.3 Die Vertragsparteien haben alle vertraulichen Informationen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei unter diesem Vertrag mitteilt oder von der anderen Vertragspartei erhält, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zum Zweck der Leistungserbringung unter diesem Vertrag zu nutzen. Sie werden vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff schützen und mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die sie bei ihren eigenen, gleichermaßen vertraulichen Informationen anwenden, mindestens jedoch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Die Weitergabe vertraulicher Informationen darf nur an Personen der jeweiligen Vertragspartei erfolgen und dies nur, wenn die betreffenden Personen aufgrund einer vertraglichen Regelung zur Geheimhaltung verpflichtet sind, die der Geheimhaltungspflicht dieser Ziff. 4 entspricht und soweit dies zur Durchführung dieses Vertrags erforderlich ist („need to know“).
5.1 Die Verarbeitung von Daten erfolgt in Gemäßheit der Datenschutzerklärung entsprechen der DSGVO.
5.2 Soweit erforderlich, werden die Vertragsparteien eine Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.
Die im Rahmen der Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte ist ausgeschlossen. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, und bei grobem Verschulden bleibt hiervon unberührt.
7.1 Der Auftraggeber und Auftragnehmerin sind berechtigt, den Vertrag ordentlich mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Monats zu kündigen. In diesen Fällen hat die Auftragnehmerin einen Anspruch auf Vergütung der bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen. Soweit die Vertragsparteien einen Festpreis vereinbart haben, werden die bis zur Wirksamkeit der Kündigung von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen nach Aufwand unter Zugrundelegung der vereinbarten Personentagessätze abgerechnet.
7.2 Das Recht für beide Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Besteht der wichtige Grund in einer Vertragspflichtverletzung der anderen Vertragspartei, so ist die Kündigung aus wichtigem Grund schriftlich anzudrohen. Die vertragsbrüchige Vertragspartei ist schriftlich abzumahnen und ihr ist Gelegenheit zu geben, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Abmahnung die den wichtigen Grund begründenden Missstände zu beheben.
7.3 Im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund gilt die Vergütungsregelung gemäß Ziff. 9.1 entsprechend. Für den Fall, dass die Auftragnehmerin den Grund für die Kündigung aus wichtigem Grund zu vertreten hat, gilt die Regelung allerdings mit der Maßgabe, dass die Vergütungspflicht für solche Leistungen entfällt, die für den Auftraggeber in Folge der Kündigung ohne Interesse sind. Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin binnen 2 Wochen nach Zugang der Kündigung substantiiert schriftlich darzulegen, auf welche Leistungen dies zutrifft.
8.1 Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei nicht an Dritte abgetreten werden.
8.2 Aufrechnungsrechte stehen einer Vertragspartei nur zu, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder schriftlich von der jeweils anderen Vertragspartei anerkannt sind.
8.3 Ein Zurückbehaltungsrecht der Vertragsparteien ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung der jeweils anderen Vertragspartei stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist rechtskräftig festgestellt oder schriftlich anerkannt.
8.4 Es bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Diese Vereinbarung kann nur schriftlich geändert, aufgehoben oder ergänzt werden. Das gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
8.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.6 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
8.7 Die Allgemeinen Geschäfts- oder Lieferbedingungen („AGB“) des Auftraggebers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn eine Vertragspartei den AGB der anderen Vertragspartei nicht ausdrücklich widerspricht.
8.8 Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrags als unwirksam erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.